


Panoramafreiheit

1. Panoramafreiheit & kurze Erläuterungen zur Panoramafreiheit
2. Urheberrechte aller Fotos auf Der-Weisse-Reiter.de seitens
"Der Weiße Reiter GmbH"
3. Personenfotos und Einverständniserklärungen fotografierter
Personen

4. Fotografie historischer Objekte
5. Mittelaltermarkt-Fotografie & Historische-Event-Fotografie

Panoramafreiheit & kurze Erläuterungen zur Panoramafreiheit

Grundsätzlich gilt beim Fotografieren in Deutschland, dass alle Gebäude und Objekte, die sich dauerhaft an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden und von öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen aus ohne Hilfsmittel (beispielsweise Leitern oder Trittstiege) fotografiert werden können, im Zuge der in Deutschland geltenden sogenannten "Panoramafreiheit" auch ohne eine Einwilligung des Objekt-Inhabers fotografiert werden dürfen.

Für weitere Informationen siehe hierzu auch gegebenenfalls, vollkommen unverbindlich empfohlen und das Unternehmen "Der Weiße Reiter GmbH" mit seinem Internet-Portal "Der-Weisse-Reiter.de" für diesen Hinweis in keinster Weise haftbar zu machen, das sogenannte "Friesenhaus-Urteil" (BGH-Urteil vom 09. März 1989 - I ZR 54/87).
Die in Deutschland geltende sogenannte "Panoramafreiheit" wird auch alternativ "Straßenbildfreiheit" genannt.


Urheberrechte aller Fotos auf Der-Weisse-Reiter.de
seitens "Der Weiße Reiter GmbH"

Urheberrechte-Inhaber eines Fotos ist im Zuge des sogenannten "Schöpfungsaktes" immer der Fotografierende beziehungsweise der Fotograf, just in dem Moment, wo er auf den Auslöser seiner Kamera drückt.
Urheberrechte-Inhaber eines Fotos kann deswegen immer nur eine reale und natürliche Person sein.
Die Urheberrechte bzw. die Bild- und Leistungsschutzrechte für alle, insbesondere auch in den Rubriken „Fotos“ und "Desktops", auf dem Internet-Portal "Der-Weisse-Reiter.de" befindlichen...



liegen, sofern nicht anders gekennzeichnet, ausschließlich und allein beim Unternehmen „Der Weiße Reiter GmbH“ mit seinem angeschlossenen Internet-Portal "Der-Weisse-Reiter.de" beziehungsweise bei den für das Unternehmen "Der Weiße Reiter GmbH" tätigen Fotografinnen und Fotografen

Eine erweiterte kommerzielle Nutzung unserer Fotografien für beispielsweise Printmedien wie Bücher und/oder Merchandising-Artikel wie beispielsweise T-Shirts oder Kaffeetassen ist nicht gestattet.

In allen Fällen (beispielsweise Bilddownload, Bilderwerb oder Einbindung von Fotografien in die eigene Homepage) bleibt das Unternehmen "Der Weiße Reiter GmbH" beziehungsweise der für das Unternehmen "Der Weiße Reiter GmbH" tätige Fotograf alleiniger Urheberrechte-Inhaber der Fotografien des Internet-Portals "Der-Weisse-Reiter.de", somit also auch der Kauf-Fotos und Kauf-Desktops nach einem entsprechend offiziellen Erwerb als auch der Gratis-Fotos und Gratis-Desktops von "Der-Weisse-Reiter.de".
Einzige Ausnahme ist der Verkauf eines Fotos von "Der-Weisse-Reiter.de" im Zuge eines sogenannten "Total-Buy-Out", bei dem sämtliche Urheberrechte vollständig und für immer an den Käufer übergehen.
Ein Entfernen, Wegretuschieren, Herausschneiden oder Überschreiben der Internet-Adresse www.der-weisse-reiter.de, der Internet-Domain Der-Weisse-Reiter.de beziehungsweise des Firmennamens "Der Weiße Reiter GmbH" aus den Fotos von Der-Weisse-Reiter.de und/oder ein Einarbeiten einer eigenen externen Internet-Adresse oder eines eigenen externen Schriftzuges in die Fotos von Der-Weisse-Reiter.de ist nicht gestattet.

Vor der Benutzung unserer Fotografien durch die Mittelaltergemeinde für eine öffentliche Verwendung für die jeweils eigenen Flyer und Plakate sollte gerne ein Exemplar an "Der-Weisse-Reiter.de" geschickt werden, um das geplante Lay-Out vorab einsehen und und im Idealfall eine entsprechende Bildfreigabe seitens "Der-Weisse-Reiter.de" erteilen zu können.

Vor der Verwendung unserer Fotografien für die jeweils eigene Homepage bitten wir um kurze Kontaktaufnahme, um die verwendete Bildumgebung und die dazugehörige Homepage einsehen und im Idealfall eine entsprechende Bildfreigabe seitens "Der-Weisse-Reiter.de" erteilen zu können.

Falls Fotografien des Internet-Portals "Der-Weisse-Reiter.de" für Autoplakate oder Autoflyer verwendet werden und wir zufällig auf den entsprechenden Events persönlich vor Ort zugegen sein sollten, freuen wir uns über einen kurzen Hinweis auf das entsprechende Fahrzeug, gerne auch von der Fahrzeughaltern selbst.

Die hübschesten und originellsten Fahrzeuge mit den schönsten Plätzen und Orten im oder am Fahrzeug für die Plakate basierend auf unseren Fotografien möchten wir gerne fotografisch festhalten und gegebenenfalls auf dem Internet-Portal "Der-Weisse-Reiter.de" bildlich widergeben.


Personenfotos und Einverständniserklärungen fotografierter Personen

Wer an einer öffentlichen Veranstaltung wie beispielsweise einem Mittelaltermarkt teilnimmt beziehungsweise eine öffentliche Veranstaltung wie einen Mittelaltermarkt besucht, muss generell damit rechnen, dort auch eventuell fotografiert zu werden. Oftmals erklären sich die Akteure, Aussteller und Künstler mit der Teilnahme an einem solchen historischen Event beim Event-Veranstalter automatisch damit einverstanden, fotografiert zu werden.

Obwohl sie es aus rechtlich gesehen in vielen Fällen aufgrund einer damit erteilten sogenannten "konkludenten Einwilligungserklärung" und aufgrund der der in Deutschland geltenden Panoramafreiheit nicht machen müssten, fragen die Fotografen des Internet-Portals "Der-Weisse-Reiter.de" bei Personenfotos oder Fotos mit zielgerichtet fotografierten und individuell erkennbaren Hauptpersonen aus Respekt in der Regel auch immer bei den abzulichtenden Akteuren an, ob sie diese Personen fotografieren und auf dem mittelalterlichen Internet-Portal "Der-Weisse-Reiter.de" bildlich widergeben dürfen.


Fotografie historischer Objekte

Obwohl es die Fotografen des Internet-Portals "Der-Weisse-Reiter.de" aufgrund der in Deutschland geltenden sogenannten "Panoramafreiheit" rechtlich gesehen in vielen Fällen nicht machen müssten, fragen sie bei ihren Fotografien und Bildern von historischen Objekten (beispielsweise eine Burg, ein alter Turm oder ein mittelalterliches Haus) in der Regel aus Respekt immer bei den jeweiligen Objekte-Inhabern an, ob sie deren historische Objekte fotografieren und auf dem Internet-Portal "Der-Weisse-Reiter.de" bildlich widergeben können.


Mittelaltermarkt-Fotografie & Historische-Event-Fotografie

Obwohl sie es rechtlich gesehen in vielen Fällen nicht machen müssten, fragen die Fotografen des Internet-Portals "Der-Weisse-Reiter.de" auf den Mittelaltermärkten und den historischen Events bei den Stände-Inhabern, Ständebetreibern, Akteuren, Künstlern und Handwerkern in der Regel trotz der vorab durch den Event-Veranstalter erteilten Fotoerlaubnis aus Respekt jeweils auch einzeln bei den Akteuren und Darstellern nach, ob sie diese bildlich auf dem Internet-Portal "Der-Weisse-Reiter.de" widergeben dürfen.
